BGH-Entscheidungen
Der Bundesgerichtshof hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist in fast allen Rechtsgebieten die letzte Instanz, so auch für das Wohnungs- und gewerbliche Mietrecht. Abgekürzt nennt er sich BGH. Für die Entscheidungen im Mietrecht ist seit Jahren der VIII. Senat zuständig.
Die Akten- oder Geschäftszeichen des BGH setzen sich aus der laufenden Nummer des Senats sowie einer Buchstabengruppe (hier: ZR für Zivilrecht) und einer laufenden Nummer der Entscheidung des jeweiligen Jahrgangs (09. 10 oder 11) zusammen.Dementsprechend lauten die Aktenzeichen regelmäßig z.B. VIII ZR 55/12.
Die Entscheidungen des VIII. Senats des BGH liegen leider überwiegend am Tage der tatsächlichen Entscheidung noch nicht im vollständigen Wortlaut vor, so dass der BGH zur Information der Bevölkerung und der Presse Kurzfassungen in Form von Pressemitteilungen herausgibt. Diese Pressemitteilungen sind immer äußerst aktuell.
Sobald der vollständige Wortlaut einer Entscheidung vorliegt (nach ca. 4-8 Wochen), dürfen Sie uns gern ansprechen. Wir übersenden Ihnen dann zu Ihrer persönlichen Information die gesamte Entscheidung in ihrem vollständigen Wortlaut. Dabei sollten Sie noch wissen, dass der BGH seinen Entscheidungen oftmals eine Zusammenfassung in Form eines Leitsatzes, der ebenfalls alles Wesentliche enthält, voranstellt.